Altersvorsorge: erst rechnen, dann entscheiden
Die gesetzliche Rente ersetzt nur einen Teil des letzten Einkommens – die Differenz ist Ihre Rentenlücke. Wir rechnen sie konkret aus und zeigen, mit welchem monatlichen Betrag sie sich schließen lässt. Je früher, desto kleiner ist dieser Betrag.
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Rentenlücke: erst rechnen, dann entscheiden
In Ihrer Renteninformation steht ein Betrag – brutto, ohne Inflation, ohne Steuern. Was davon tatsächlich auf dem Konto landet, ist deutlich weniger, als die meisten erwarten.
Der erste Schritt ist deshalb nie ein Produkt, sondern eine Rechnung: Was brauchen Sie im Monat, was kommt gesetzlich, was fehlt. Erst danach ist die Frage sinnvoll, wie diese Lücke geschlossen wird.
Das ist unbequem, aber es ist der einzige Weg, bei dem am Ende eine Zahl steht, der Sie vertrauen können.
Von brutto zu netto: was tatsächlich ankommt
Der Betrag in der Renteninformation ist eine Bruttorente, und davon gehen zwei Posten ab. Der erste sind Kranken- und Pflegeversicherung: Auch als Rentner zahlen Sie Beiträge, zusammen rund elf bis zwölf Prozent der gesetzlichen Rente. Aus 1.800 Euro brutto werden so etwa 1.590 Euro.
Der zweite ist die Steuer. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der ersten vollen Jahresrente versteuern; die übrigen 16 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Für jeden späteren Jahrgang steigt dieser Anteil um einen halben Prozentpunkt, bis er 2058 bei hundert Prozent liegt. Wer bereits Rente bezieht, behält seinen einmal festgesetzten Freibetrag.
Ob am Ende wirklich Steuer anfällt, entscheidet sich über den Grundfreibetrag und weitere Einkünfte. Genau deshalb ist die Reihenfolge wichtig: Eine Betriebsrente oder eine private Rente kann die gesetzliche Rente in die Steuerpflicht ziehen. Das ist kein Argument dagegen – aber es gehört in die Rechnung, bevor entschieden wird.
- Bruttorente im Beispiel
- 1.800 €
- nach Kranken- und Pflegeversicherung
- 1.590 €
- steuerpflichtiger Anteil der ersten Jahresrentebei Rentenbeginn 2026
- 84 %
Drei Fragen, die vor jedem Produkt kommen
Wie lange bleibt das Geld liegen? Unter zehn Jahren scheiden schwankende Anlagen aus, über zwanzig Jahren wird es umgekehrt teuer, sie zu meiden. Der Zeithorizont bestimmt die Anlageform – nicht der Prospekt.
Wie viel Flexibilität brauchen Sie? Geförderte und betriebliche Verträge bringen Zuschüsse oder Steuervorteile, binden das Geld dafür bis zum Rentenalter. Wer damit rechnet, in zehn Jahren an das Kapital zu müssen, kauft sich die Förderung mit einem Problem.
Was kostet der Vertrag? Nicht der Ausgabeaufschlag ist entscheidend, sondern die Effektivkosten über die Laufzeit – also um wie viel Prozentpunkte die Kosten Ihre jährliche Rendite mindern. Ein Unterschied von einem Prozentpunkt kostet über dreißig Jahre einen erheblichen Teil des Endkapitals. Diese Zahl steht in jedem Angebot; wir zeigen Ihnen, wo.
Ab 2027 soll außerdem das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ablösen und erstmals auch Selbstständigen offenstehen. Was das für bestehende Verträge bedeutet, steht im Ratgeber – bestehende Riester-Verträge sollten Sie vorher keinesfalls kündigen.
Die Bausteine
Es gibt nicht die eine richtige Altersvorsorge. Es gibt Bausteine, die je nach Einkommen, Steuersituation und Zeithorizont unterschiedlich sinnvoll sind:
- Betriebliche Altersvorsorge – oft unterschätzt, besonders bei Arbeitgeberzuschuss.
- Geförderte Vorsorge, wo die Förderung wirklich zu Ihnen passt und nicht nur im Prospekt gut aussieht.
- Fondsgebundene Vorsorge und ETF-Sparpläne für lange Zeiträume.
- Immobilie als Baustein – mit ehrlichem Blick auf Instandhaltung und Klumpenrisiko.
- Liquiditätsreserve: bevor irgendetwas langfristig gebunden wird, gehören drei Nettogehälter aufs Tagesgeld.
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Berufsunfähigkeit: das Risiko vor der Rente
Altersvorsorge setzt voraus, dass Sie bis zur Rente arbeiten können. Etwa jeder vierte Erwerbstätige kann das nicht – und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fängt das nur in Ansätzen auf.
Deshalb steht die Absicherung der Arbeitskraft in der Reihenfolge vor dem Vermögensaufbau: Ein Sparplan nützt wenig, wenn das Einkommen wegfällt, aus dem er gespeist wird. Worauf es bei den Bedingungen ankommt, steht ausführlich auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
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