Absicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung: die Bedingungen entscheiden

Etwa jeder vierte Erwerbstätige wird vor dem Rentenalter berufsunfähig. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fängt das nur in Ansätzen auf – und nur dann, wenn man praktisch überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Für die meisten ist die private Absicherung der Arbeitskraft deshalb wichtiger als jede Sachversicherung.

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Warum die Bedingungen wichtiger sind als der Beitrag

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Produkt, das man über den Preis vergleichen kann. Ob im Ernstfall gezahlt wird, entscheidet sich an Formulierungen, die man beim Abschluss überliest – und erst dann liest, wenn es zu spät ist.

Das sind die Punkte, an denen wir jedes Angebot prüfen:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten – auch wenn Sie ihn gar nicht ausüben.
  • Sechs-Monats-Prognose: Leistung, sobald die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Tarife mit längeren Zeiträumen zahlen später.
  • Rückwirkende Leistung: Zahlt der Versicherer ab dem Eintritt, wenn die Berufsunfähigkeit erst später festgestellt wird?
  • Nachversicherungsgarantie: Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Heirat, Geburt, Gehaltssprung oder Immobilienkauf.
  • Verzicht auf das Melderecht bei Berufswechsel: Sonst kann sich der Beitrag ändern, wenn Sie den Job wechseln.
  • Weltweiter Schutz und Leistung auch bei längeren Auslandsaufenthalten.

Ihre Berufsgruppe entscheidet über den Beitrag – und sie ist verhandelbar

Versicherer sortieren Berufe in Gruppen, meist vier bis sechs. Der Bürojob landet oben, körperliche Arbeit unten, und zwischen der besten und der schlechtesten Gruppe liegt beim Beitrag schnell der Faktor zwei – bei identischem Alter und identischer Gesundheit.

Entscheidend ist: Diese Einstufung fällt bei jedem Anbieter anders aus. Derselbe Elektromeister ist bei einem Versicherer Gruppe 2 und beim nächsten Gruppe 4. Es zählt nicht nur die Berufsbezeichnung, sondern der tatsächliche Anteil körperlicher Tätigkeit, Personalverantwortung, der Abschluss und teils sogar die Betriebsgröße. Wer im Antrag nur „Elektriker“ schreibt, verschenkt genau diese Differenzierung.

Deshalb ist der Vergleich ausgerechnet bei den Berufen am wertvollsten, denen am häufigsten gesagt wird, eine Absicherung sei für sie unbezahlbar: Handwerk, Fertigung, Montage, Lager, Pflege. Bezahlbar wird sie nicht dadurch, dass man an der Rentenhöhe spart, sondern dadurch, dass man den Anbieter findet, der den Beruf realistisch einstuft.

Ebenfalls verhandelbar ist die Zeit danach: Wer einen körperlichen Beruf aufgibt und ins Büro wechselt, kann in vielen Tarifen eine Neueinstufung beantragen. Das wird selten von allein angeboten.

wird vor dem Rentenalter berufsunfähig
Jeder Vierte
Beitragsunterschied zwischen den Berufsgruppenbei gleichem Alter und gleicher Gesundheit
Faktor 2

Die Gesundheitsfragen entscheiden über den Vertrag

Der häufigste Grund, warum eine BU im Leistungsfall nicht zahlt, ist nicht der Tarif, sondern der Antrag. Wer Vorerkrankungen unvollständig angibt, riskiert, dass der Versicherer Jahre später vom Vertrag zurücktritt – und die Beiträge waren umsonst.

Deshalb gehen wir den Antrag anders an als üblich: Zuerst klären wir, was in Ihrer Krankenakte tatsächlich steht. Sie haben Anspruch auf eine Auskunft über die bei Ihrer Krankenkasse gespeicherten Daten – und in dieser Auskunft stehen regelmäßig Diagnosen, an die sich niemand erinnert.

Danach stellen wir eine anonyme Risikovoranfrage: Mehrere Versicherer prüfen Ihren Fall, ohne dass Ihr Name fällt. So sammeln Sie keine Ablehnung, die bei jedem weiteren Antrag angegeben werden müsste. Erst wenn eine belastbare Zusage vorliegt, wird ein echter Antrag gestellt.

Wenn eine klassische BU nicht möglich ist

Bei bestimmten Berufen und Vorerkrankungen wird eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung entweder sehr teuer oder gar nicht angeboten. Aufgeben ist dann trotzdem die schlechteste Option – es gibt abgestufte Alternativen:

  • Grundfähigkeitsversicherung: leistet beim Verlust definierter Fähigkeiten wie Gehen, Sehen, Heben oder der Nutzung der Hände – unabhängig vom Beruf.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: greift, wenn Sie generell nicht mehr arbeiten können. Schwächer als eine BU, aber deutlich besser als nichts.
  • Schwere-Krankheiten-Vorsorge: zahlt eine Einmalsumme bei definierten Diagnosen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Ausschlüsse und Beitragszuschläge: Manchmal ist eine BU mit Ausschluss einer einzelnen Diagnose die bessere Lösung als eine Alternative ohne BU-Niveau.

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