Kredit & Umschuldung

Kredit umschulden – und wann sich das wirklich rechnet

Eine Umschuldung lohnt sich, wenn der neue Effektivzins spürbar unter dem alten liegt, die Restschuld hoch genug ist und noch genug Laufzeit übrig bleibt. Bei laufenden Ratenkrediten ist das häufiger der Fall als gedacht – vor allem, wenn ein Dispo mitläuft.

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Wann sich eine Umschuldung rechnet

Drei Größen entscheiden: die Differenz zwischen altem und neuem Effektivzins, die verbliebene Restschuld und die Restlaufzeit. Je höher die Restschuld und je länger die verbleibende Laufzeit, desto stärker wirkt schon ein kleiner Zinsunterschied. Bei einem Kredit, der in acht Monaten ausläuft, lohnt sich der Aufwand dagegen fast nie – egal wie gut der neue Zins aussieht.

Der Posten, vor dem die meisten zurückschrecken, ist kleiner als sein Ruf: Bei einem normalen Verbraucherkredit ist die Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich gedeckelt. Nach § 502 BGB darf sie höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen – und höchstens 0,5 Prozent, wenn bis zum regulären Ende weniger als ein Jahr übrig ist. Sie darf außerdem nie höher sein als die Zinsen, die Sie ohne Ablösung noch gezahlt hätten.

Bei 15.000 Euro Restschuld sind das im ungünstigsten Fall 150 Euro. Wenn die Zinsersparnis über die Restlaufzeit deutlich darüber liegt, ist die Rechnung eindeutig. Genau das rechnen wir vorher aus, statt es zu behaupten.

Immobiliendarlehen funktionieren anders: Dort gilt der Deckel nicht, die Entschädigung kann vier- bis fünfstellig werden. Nach zehn Jahren Zinsbindung besteht allerdings ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist – ohne jede Entschädigung. Mehr dazu auf der Seite zur Baufinanzierung.

Vorfälligkeitsentschädigung beim Verbraucherkredit§ 502 BGB
max. 1 %
im ungünstigsten Fall bei 15.000 € Restschuld
150 €

Mehrere Kredite zu einem zusammenlegen

Der häufigste Anlass ist nicht ein einzelner teurer Kredit, sondern eine gewachsene Sammlung: ein Autokredit, eine Ratenzahlung aus dem Möbelhaus, eine Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion und darunter ein Dispo, der nie ganz ausgeglichen wird.

Der Dispo ist dabei fast immer der teuerste Posten. Zweistellige Zinssätze sind dort üblich, und weil er keine feste Rate hat, tilgt er sich nicht von selbst. Ihn in einen Ratenkredit zu überführen, ist häufig die größte einzelne Ersparnis – vorausgesetzt, das Konto bleibt danach im Plus.

Der zweite Effekt ist kein finanzieller, sondern ein praktischer: eine Rate statt vier, ein Termin im Monat statt vier, ein absehbares Enddatum. Wer den Überblick zurückbekommt, gerät seltener in die nächste Ratenzahlung.

  • Dispositionskredit: teuerster Posten, ohne feste Tilgung – meist zuerst ablösen.
  • Kreditkarten mit Teilzahlung: wirken harmlos, weil die Rate klein ist, laufen aber lange.
  • Händlerfinanzierungen: die 0-Prozent-Angebote sind echt, die Anschlussfinanzierung danach oft nicht.
  • Alte Ratenkredite mit Restschuldversicherung: hier lohnt der Blick besonders (siehe unten).

Effektivzins ist die einzige Zahl, die zählt

Beworben wird der Sollzins, verglichen werden muss der effektive Jahreszins. Nur er enthält Bearbeitungsentgelte, die Zahlungsweise und die Verrechnung der Raten – also alles, was den Kredit tatsächlich teurer macht als die große Zahl in der Anzeige.

Die zweite Fußangel ist die Restschuldversicherung. Sie ist freiwillig, wird aber gern mit angeboten und kann die Kreditkosten erheblich erhöhen. Wird sie separat abgeschlossen, taucht sie im Effektivzins nicht zwingend auf – der Vergleich sieht dann günstiger aus, als er ist. Prüfen Sie, ob eine solche Police im Angebot steckt und ob sie wirklich leistet, was Sie erwarten.

Achten Sie außerdem auf „bonitätsabhängig ab“: Der beworbene Zins gilt oft nur für einen kleinen Teil der Kunden. Verbindlich ist erst das Angebot mit Ihrem Namen darauf – vorher ist jede Zahl unverbindlich.

Was Ihre Anfrage mit der SCHUFA macht

Hier liegt der Fehler, der am meisten kostet: Wer bei fünf Banken nacheinander einen Kredit anfragt, hinterlässt fünf Kreditanfragen. Die sind für andere Banken sichtbar und wirken sich auf die Bewertung aus – die Konditionen werden mit jeder Anfrage schlechter statt besser.

Die richtige Form heißt „Anfrage Kreditkonditionen“. Sie wird nur Ihnen selbst angezeigt, nicht anderen Banken, und wirkt sich nicht auf Ihren Score aus. Seriöse Vermittler und Banken fragen ausschließlich so an, solange nichts unterschrieben ist.

Falls Sie bereits mehrfach anders angefragt haben: Kreditanfragen werden nach einiger Zeit gelöscht. Ein paar Monate Abstand können ein Angebot spürbar verbessern. Und ein Blick in Ihre kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO lohnt sich davor ohnehin – veraltete Einträge sind häufiger, als man denkt.

Wie wir dabei vorgehen

Zuerst kommt eine Bestandsaufnahme: alle laufenden Verträge, jeweils mit Restschuld, Effektivzins, Rate und Restlaufzeit. Daraus ergibt sich, welche Verträge sich zu bündeln lohnen und welche man besser auslaufen lässt.

Danach fragen wir Konditionen an – ausschließlich score-neutral – und legen Ihnen die Ergebnisse mit der Ersparnis über die gesamte Laufzeit vor, nicht als Monatsrate. Eine niedrigere Rate bei längerer Laufzeit ist keine Ersparnis, sondern eine Verschiebung.

Wenn sich nichts verbessern lässt, sagen wir das. Eine Umschuldung, die nur die Rate senkt und die Gesamtkosten erhöht, empfehlen wir nicht – auch dann nicht, wenn sie sich verkaufen ließe.

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